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:: Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADmania Internet GmbH |
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| §1 Gegenstand des Vertrages |
Fullrack ist ein Produkt der ADmania Internet GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Ralph Stroinski, geschäftsansässig mit der Verwaltung in der
Mülforter Str. 37, 41238 Mönchengladbach. Nachfolgend wird die ADmania Internet GmbH
auch "Provider" genannt.
Der Provider betreibt in verschiedenen Gebäuden und Räumen Fläche für Leistungen
zur Unterbringung von Servern und IT-Equipment, die ständig an das Internet angebunden sind. Die
ADmania Internet GmbH stellt diese Flächen anderen Unternehmen für die Installation von
Web-Servern zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit
über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert,
das World Wide Web für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen.
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| §2 Leistungen des Providers |
a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer
Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes bzw. den bei
Vertragabschluss fixierten Leistungen. Die im jeweiligen Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten
Sonderleistungen erbringt der Provider nach individueller Vereinbarung. Sonderleistungen werden nach
Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen
in Rechnung.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver
darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen,
wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem
dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation
übernimmt in jedem Fall der Kunde.
c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten
Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit des Webservers
von 99,95 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen
oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
d) Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den Inhalt
seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen
Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet publizierten Angebots beruhen,
frei.
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| §3 Leistungen des Kunden |
a) Der Kunde wird für die Daten, die in den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten
abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht in den
vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten des Providers gespeichert werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im zum Zeitpunkt der Bestellung/Vertragsunterschrift
ausgewiesenen Preise im Voraus.
c) Der Provider stellt seine Leistungen monatlich im Voraus in Rechnung, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung des im Internet
publizierten Angebot / vertraglich keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind. Die in der Rechnung
aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt
ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail.
d) Mindestdeckung des Kunden. Um Kunden einen physischen Zugang zu den von ADmania Internet GmbH betriebenen Einrichtungen und
den Geräten Dritter zu gewähren, wird von Versicherern ADmania Internet GmbH verlangt, dass die ADmania Internet GmbH
sicherstellt, dass jeder ADmania-Kunde seinerseits über eine ausreichende Versicherungsdeckung verfügt. Der Kunde
verpflichtet sich daher, während der Geltungsdauer dieses Vertrages eine kombinierte allgemeine Haftpflichtversicherung
über mindestens 1 Million Euro für jeden Fall eines Personen oder Sachschadens uneingeschränkt gültig und
wirksam zu halten. Der Kunde bestätigt, dass er sicherstellen wird und auch allein dafür verantwortlich ist
sicherzustellen, dass seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen (einschließlich Unternehmer und Subunternehmer) ebenfalls
über eine ausreichende Versicherungsdeckung verfügen.
e) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider bei Vertragsabschluß eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der
fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine ausreichende Deckung aufweist
oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er Verzugszinsen in der
jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Sollte keine gültige Einzugsermächtigung vorliegen hat der Kunde keinen
Anspruch auf Leistung, außer es wurde eine andere vertraglich und schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen. Die Freischaltung
der Datenleitungen und die Lieferung von Energie erfolgt erst nach Eingang der ersten Zahlung auf dem Konto des Providers.
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| §4 Dauer des Vertrages, Kündigung |
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung und wird auf eine Dauer von 12 Monaten geschlossen,
wenn dies nicht voher anders im Vertrag festgehalten wurde. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angaben von Gründen
mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert
sich der Vertrag automatisch und periodisch um die Mindestvertragslaufzeit.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die
Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere
die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, Veröffentlichung
von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden, ein Zahlungsverzug, der
länger als zwei Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider, eine
grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird,
seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
c) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug wird er einmalig an seine ausstehenden Beträge erinnert. Werden alle ausstehenden Beträge
dann nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen ausgeglichen, steht es dem Provider frei, den/die Server oder das/die Serverrack(s) des
Kunden ohne Fristsetzung und ohne weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Entsperrung
eines Servers berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von 69 Euro und für Serverracks von 399 Euro. Sollte der
Zahlungsverzug länger als zwei Wochen andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
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| §5 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen |
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Der Provider erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe des vertraglich vereinbarten
Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses
Vertrags und liegen dem Kunden bei Vertragsschluss vor.
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| :: Allgemeine Leistungsbedingungen |
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| §1 Leistungen des Providers |
a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von
fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen
per E-Mail. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
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| §2 Rechte Dritter |
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Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm
eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-
und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung
in seinen Räumlichkeiten auszunehmen und die Datenübertragung ins Internet zu unterbrechen. Es bedarf keiner zusätzliche Information
oder Meldung vom Anbieter.
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| §3 Datenschutz |
a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die
sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads),
vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere
für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet
und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
b) Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies
gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder
soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem
Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
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| §4 Haftungsbeschränkung |
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Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
bei Sach- und Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 1000 Euro
beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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| §5 Freistellung |
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Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
frei zu stellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
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| §6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand |
a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
b) Gerichtsstand ist Mönchengladbach.
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| §7 Sonstiges |
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das
gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen
im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine
dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten.
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| Eine Vermietung oder Leistungserbringung für Privatpersonen (natürliche Personen) ist ausgeschlossen. |
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